Cornelia-Funke-Schule Gemünden

Grund-, Haupt- und Realschule

 

"miteinander - füreinander"

 

Rosenthaler Straße 4

35285 Gemünden (Wohra)

 

Tel.: 06453-1445

Fax.: 06453-450

 

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Kiosk/Mensa

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Förderkonzept der Grundschule an der CFS Gemünden

 

1. Allgemeine Ziele der schulischen Förderung

Grundlegendes Ziel unserer pädagogischen Arbeit ist die bestmögliche Entfaltung der Persönlichkeit der uns anvertrauten Kinder. Unser pädagogisches Grundverständnis geht von der Anerkennung und Wertschätzung jedes einzelnen Kindes aus. Es beinhaltet die Akzeptanz seiner Stärken und Schwächen und die Bemühung, jedes Kind entsprechend seiner Lernmöglichkeiten zu fördern.

Deshalb erachten wir den Ausbau des individualisierten Lernens für notwendig, das offenere Arbeitsformen wie z.B. Lernpläne und Stationsarbeit beinhaltet und Inklusion ermöglicht.

Neben der Vermittlung von Wissen, Fertigkeiten und Lernstrategien legen wir Wert auf einen kompetenzorientierten Unterricht und das soziale Lernen.

Unsere pädagogischen Ziele werden durch Bewegungsangebote, Hausaufgabenbetreuung, „Deutsch-als-Zweitsprache“-Kurse (DaZ-Kurse) sowie ein vielfältiges Ganztagsangebot und ein verlässliches Betreuungsangebot (Pakt für den Nachmittag) unterstützt.

 

 

2. Individuelle Förderung

2.1. Bildungsplan, Einschulungsverfahren, Übergänge

 

 

2.1.1. Einschulung

- Die Cornelia-Funke-Schule nimmt ca. 1 ½ Jahre (März/April) vor der geplanten Einschulung Kontakt mit den Eltern auf. Auf einem Elternabend werden die Eltern über die Schulanmeldung und Schulaufnahme ihres Kindes informiert.

 

- Im April, ca. 1 ½ Jahre vor der Einschulung, werden alle schulpflichtigen Kinder zur Schulanmeldung in die Schule eingeladen. Das Grundschulkollegium führt an diesem Tag eine Sprachüberprüfung mit Hilfe des „Marburger Sprachscreenings“ in einer Eins-zu-eins-Situation durch. Auffälligkeiten bei der Sprachentwicklung oder der allgemeinen Entwicklung werden den Eltern direkt zurückgemeldet. Bei Defiziten im Sprachverständnis wird den Eltern die Teilnahme ihres Kindes am Vorlaufkurs empfohlen.

 

- Der Vorlaufkurs beginnt nach den Sommerferien (ein Jahr vor der Einschulung) und findet dreimal wöchentlich jeweils in der ersten Schulstunde statt. Die Kinder werden von ihren Eltern in die Schule gebracht. Am Kursende werden sie von dem Schulpersonal in die Kindergärten begleitet oder vom Kindergarten abgeholt.

 

- Ebenfalls ca. 1 ½ Jahre vor der Einschulung beginnt der Austausch mit den Kindergärten. Auffällige Kinder werden besprochen und gemeinsam beraten. Gegebenenfalls werden Anträge zur Beratung oder für eine sonderpädagogische Stellungnahme an das BFZ gestellt. Die Anträge werden von den Kindergärten oder den Eltern gestellt.

 

- Im Halbjahr vor der Einschulung gehen die zukünftigen KlassenlehrerInnen zum Hospitieren in die Kindergärten um die neuen Schülerinnen und Schüler (SuS) kennen zu lernen. Es wird versucht, in beiden Kindergärten jeweils zwei Hospitationstermine zu organisieren.

 

- Die Erzieherinnen haben die Möglichkeit, in der Schule zu hospitieren und sich über die Arbeit und die Entwicklung ihrer ehemaligen Kinder zu informieren.

 

- Im Mai vor der Einschulung findet die Schulaufnahme statt. Hier führt das Grundschulkollegium in Kleingruppen eine Schuleignungsprüfung durch. Die einzelnen Kinder werden im Kollegium besprochen. Die Schulleitung nimmt Kontakt mit dem Schularzt auf. Auffälligkeiten werden besprochen und gegebenenfalls werden die Eltern auf Rückstellung oder Besuch der Vorklasse beraten.

 

- Im Juni hospitieren die zukünftigen Schulkinder in der Schule. Es wird versucht, den Unterricht der ersten Klassen zu zeigen.

 

- In der letzten Schulwoche organisieren die zukünftigen KlassenlehrerInnen einen Kennenlernnachmittag (14:00 – 15:30 Uhr) in der Schule.

 

- In den Ferien erhalten die zukünftigen Schulkinder einen Brief mit eventueller Hausaufgabe für den 1. Schultag, der Elternfibel und der Klasseneinteilung.

 

 

 2.1.2. Übergang in Klasse 5

- Im Januar vor dem Übergang wird ein Elternabend mit den weiterführenden Schulen organisiert. Hervorzuheben ist hierbei, dass sich nicht die einzelnen Schulen vorstellen, sondern die Schulformen (Hauptschule, Realschule und Gymnasium).

 

- Im Februar finden die Beratungsgespräche des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin mit den Eltern statt.

 

- Anfang Februar findet ein „Tag der offenen Tür“ an der Cornelia-Funke-Schule statt. Die zukünftigen SuS und Eltern haben die Möglichkeit, am Vormittag am Unterricht teilzunehmen. Für berufstätige Eltern gibt es auch noch eine Abendveranstaltung.

 

- Stichtag für die Entscheidung der Eltern ist der 5. März.

 

- Ein zweites Beratungsgespräch wird angeboten, falls die Klassenkonferenz dem Elternwunsch nicht zustimmt.

 

- Die Anmeldungen gehen an die Schulen.

 

 

2.2 . Inklusive Beschulung

Der Begriff „Inklusion“ ist seit März 2009 der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland gültig und seit November 2011 im Hessischen Schulgesetz verankert. Inklusion soll allen einen gleichberechtigten Zugang zur Bildung ermöglichen. Hierbei sollen Barrieren erkannt und überwunden werden. Schulen sollen sich auf die unterschiedlichen Voraussetzungen aller SuS – auch derer mit Behinderung – ausrichten.

 

„Bei allen geplanten Veränderungen und Entwicklungen ist darauf zu achten, dass

 

- Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen an jedem Lernort ihren Bedürfnissen und Ansprüchen entsprechend lernen,

 

- die notwendige Qualität und der erforderliche Umfang der Unterstützung für alle Kinder und Jugendlichen gesichert sind,

 

- die Zusammenarbeit aller an der Förderung des jeweiligen Kindes bzw. Jugendlichen beteiligten Personen und Einrichtungen gewährleistet ist,

 

- sonderpädagogische Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote ein qualitativ hochwertiges gemeinsames Lernen ermöglichen.“ (Quelle: KMK Beschluss 10.2011)

 

 

2.2.1. Umsetzung an der CFS

Die CFS hat seit mehr als 25 Jahren vielfältige Erfahrungen in der Umsetzung der Inklusion (früher „Integration“ genannt) in Bezug auf Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf sammeln können. Bald wird der inklusive Unterricht nicht mehr eine Ausnahme sein, sondern in allen Klassen werden in der Regel SuS mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung unterrichtet werden.

 

 

2.2.2. Förderschwerpunkte

Die sonderpädagogische Förderung erfolgt vorwiegend in den Schwerpunkten Lernen und Sprachheilförderung, aber auch im Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung. Weitere mögliche Förderschwerpunkte sind geistige Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, Sehen, Hören und kranke SuS.

 

Für diesen Unterricht ist in einigen Stunden (aktuell ca. zwei Wochenstunden pro Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung) eine Förderschulkraft zusätzlich eingesetzt. Diese Lehrkraft soll allen SuS im Klassenverband zugutekommen.

 

 

2.2.3. Formen der Zusammenarbeit

Je nach Zielsetzung können mehrere Regelschullehrkräfte oder auch Regel- und Förderschullehrkräfte verschiedene Formen der Zusammenarbeit nutzen. In den aufgeführten Möglichkeiten sind die Rollen frei einteilbar und können von Stunde zu Stunde oder auch phasenweise gewechselt werden.

 

- Lehrkraft und Beobachter: Eine Lehrkraft unterrichtet, die andere beobachtet.

 

- Lehrkraft und Assistenz: Eine Lehrkraft unterrichtet verantwortlich für die ganze Klasse, die andere unterstützt einzelne SuS.

 

- Parallelunterricht: Jede Lehrkraft unterrichtet zeitgleich eine Hälfte der Lerngruppe.

 

- Stationenlernen: Jede Lehrkraft ist für bestimmte Lernstationen zuständig, die alle SuS durchlaufen.

 

- Alternativer Unterricht: Eine Lehrkraft arbeitet mit einer Gruppe auf einem höheren Lernniveau, als die andere Lehrkraft mit einer zweiten Gruppe.

 

- Teamteaching: Lehrkräfte unterrichten gemeinsam alle SuS. Sie leiten den Unterricht phasenweise abwechselnd oder gemeinsam.

 

 

2.2.4. Zusammenarbeit mit dem Beratungs- und Förderzentrum Bad Wildungen (BFZ)

Diese Zusammenarbeit hat als Ziel, einvernehmlich konstruktive und individuelle Förderangebote zu entwickeln und soll in einer Kooperationsvereinbarung ausgeführt werden. Der Einsatz der Förderschulkräfte erfolgt auf der Basis unseres schuleigenen Förderkonzeptes und hat eine möglichst umfassende Teilhabe von SuS mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung am Bildungsangebot der Schule zum Ziel (IB).

 

 

2.3. Lese-Rechtschreib- und Rechenschwächen-Förderung (LRRS- Förderung)

Die Folgen von Defiziten in den Bereichen Lesen, Schreiben und Rechnen können fachübergreifend zu schwachen Leistungen führen. Um dem entgegenzuwirken, sind alle Schulen aufgefordert, Konzepte zur individuellen Förderung der Basiskompetenzen zu erarbeiten.

 

SuS, die keine ausreichenden Lernergebnisse im Lesen, in der Rechtschreibung und im Rechnen erzielen, können an der Cornelia-Funke-Schule folgende Förderungen erhalten.

 

 

2.3.1. Förderstunden

Die Aufschlüsselung der Förderstunden an der Cornelia-Funke-Schule verhält sich folgendermaßen.

 

Deutsch-Förderunterricht:

- findet in der 1. und 2. Klasse für SuS statt, die Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben haben.

 

Mathematik-Förderunterricht:

- findet in der 1.-4. Klasse für SuS statt, die Schwierigkeiten im Bereich Mathematik haben.

 

LRS-Förderung:

 - besteht in der 3. und 4. Klasse.

 

 

2.3.2. Individuelle Förderplanung

 - Bei drohendem Leistungsversagen, Nichtversetzung, besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben oder Rechnen wird ein Förderplan erstellt.

 

- Besondere Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen bestehen, wenn über einen längeren Zeitraum andauernd keine ausreichenden Lernergebnisse in diesen Teilleistungen erzielt werden, in den anderen Lernbereichen aber klassengemäße Leistungen festzustellen sind.

 

- Auch bei SuS, bei denen eventuell sonderpädagogischer Förderbedarf bestehen könnte, wird zunächst durch geplante individuelle Förderung versucht, die Lern- oder Verhaltensschwierigkeiten im Regelunterricht zu bewältigen.

 

- Zur Planung werden nach Kollegenabsprachen erreichbare Förderziele konkretisiert und mit allen beteiligten Lehrkräften, den Erziehungsberechtigten und, soweit das möglich ist, auch mit den SuS abgestimmt. Im Förderplan (s.u.) werden für die SuS und Eltern die Ziele und geeignete Maßnahmen detailliert in gemeinsamen Gesprächen beschrieben.

 

- Fördergespräche werden mit Eltern und SuS je nach Bedarf und Situation einzeln und/oder gemeinsam geführt.

 

 

2.3.3. Förderplan

- Den Förderplan erstellt der/die jeweilige FachlehrerIn oder KlassenlehrerIn in Absprache und Zusammenarbeit mit den anderen beteiligten Lehrkräften.

 

- Zum vereinbarten Evaluationszeitpunkt erfolgt eine Beschreibung und Bewertung, inwieweit die gesetzten Ziele erreicht wurden, ob die Fördermaßnahmen geeignet und wirksam waren und ein neuer Förderplan zu erstellen ist.

 

- Die Förderpläne werden als wichtige Dokumente in die Schülerakte übernommen.

 

- Eltern und Schüler werden nach Möglichkeit in die Förderplanung einbezogen.

 

 

2.3.4. Nachteilsausgleich

Folgende Maßnahmen zum Nachteilsausgleich können bei den besonderen Schwierigkeiten gewährt werden, wenn Binnendifferenzierung und Förderkurse sich als nicht hinreichend erwiesen haben (siehe Anlage Info „Kreise“):

 

 - Lückentexte

 - verlängerte Arbeitszeiten (auch bei Klassenarbeiten)

 - Notenschutz

 - verringerter Aufgabenumfang

 - geänderte Gewichtung der Teilnoten

 - Anschauungsmaterialien

 - mediale Hilfsmittel (PC, Rekorder)

 

- Der Nachteilsausgleich muss von den Eltern beantragt werden und in einer anschließenden Klassenkonferenz besprochen und genehmigt werden.

 

- Im Zweifelsfall werden die schulischen Ansprechpartner (Förderschullehrer/in) und gegebenenfalls außerschulische Fachkräfte eingeschaltet.

 

- Qualifizierte externe Gutachten werden bei der Feststellung der Schwierigkeiten und Förderplanung berücksichtigt, sind aber nicht (allein) maßgeblich oder bindend und nicht einzufordern.

 

- Der Nachteilsausgleich wird in der Zeugniskonferenz besprochen und gegebenenfalls fortgeführt.

 

- Wenn die Schwierigkeiten trotz der vorgenannten Maßnahmen fortdauern, kann Notenschutz gewährt werden.

 

- Im Zeugnis erscheint dann eine entsprechende Bemerkung:

 

o „Die Noten in den Fächern Deutsch (und Englisch) beinhalten keine (nur eingeschränkt) eine Bewertung der Lese- und Rechtschreibleistungen. XY hat an einem Lese-Rechtschreib- Kurs teilgenommen.“

 

o „Inhalt und Umfang der schriftlichen Leistungen im Fach Mathematik berücksichtigen individuell für XY angepasste Aufgabenstellungen. Sie entsprechen nicht dem Leistungsstand der Klasse.“

 

 

2.3.5. Weitere allgemeine Fördermaßnahmen im sprachlichen Bereich

 - Bücherei

 - Lesetag

 - Tag des Vorlesens

 - Theaterfahrt

 

2.3.6. Weitere Projekte im mathematischen Bereich

 - Mathetag

 

2.4. Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

An der Cornelia-Funke-Schule erhalten SuS, die der deutschen Sprache noch nicht mächtig sind, einen gesonderten „Sprachintensivkurs“, der parallel zum Unterricht stattfindet.

 

Die entsprechenden SuS verlassen dazu den Regelunterricht der jeweiligen Klasse und besuchen den alters- und lernstandheterogenen Kurs. Der Kurs ist von individueller Schreibarbeit (deutsche Buchstaben und Zahlen lernen), individueller Vokabelarbeit aber auch gemeinsamen Sprech- und Grammatikübungen geprägt. Je nach Lernstand gehen die SuS drei bis fünf Stunden in der Woche in diesen „Spachintensivkurs“.

 

 

2.5. Bewegungsförderung

Der Zusammenhang zwischen Bewegung und kindlicher Entwicklung ist eine zentrale Überzeugung im Konzept der CFS und spiegelt sich im Alltag der Schule wider. Durch ein vielfältiges motorisches Angebot kann sich ein Kind im psychischen, emotionalen, physischen Bereich positiv zu einer Persönlichkeit entwickeln.

 

Daher legt die CFS größten Wert auf ein breites Angebot im motorischen Bereich.

 

 

2.5.1. Schwimmen

Die Schwimmkompetenz und Schwimmfähigkeit wird als ein wichtiges Ziel der kindlichen Entwicklung an der CFS formuliert, um das Medium Wasser angstfrei zu bewältigen. Um diese Zielsetzung zu erreichen, werden im 3. Schuljahr jeweils drei Schulstunden Schwimmunterricht angeboten. Durch eine zweite Lehrkraft kann sowohl ein fortgeschrittener Kurs als auch ein Anfängerkurs den unterschiedlichen Voraussetzungen gerecht werden.

 

 

2.5.2. Bundesjugendspiele

Bei den Bundesjugendspielen können die SuS ihre bisherigen erbrachten Leistungen in Leichtathletik präsentieren und werden für diese mit Urkunden honoriert.

 

Unsere Bundesjugendspiele werden in den Sportarten der Leichtathletik durchgeführt. Die Kinder messen sich im Sprinten, Springen und Werfen. Zudem wird auch die Ausdauer überprüft. Neben diesen Fertigkeiten werden für den sozialen Zusammenhalt der Klassen verschiedene Teamspiele (Bierdeckellauf, Staffellauf, Seillauf) angeboten.

 

 

2.5.3. Sportabzeichen

Auf ein breites Bewegungsrepertoire wird bei der Vorbereitung und der Abnahme des Sportabzeichens Wert gelegt. Die Bereiche Schwimmen, Ausdauer, Koordination, Schnelligkeit und Kraft werden geübt und trainiert. Die Überreichung der Sportabzeichen ist jeweils ein Highlight im sportlichen Jahr der CFS.

 

 

2.5.4. Bewegungsangebot

Im Ganztagsangebot wird den SuS die Möglichkeit geboten, aus einem großen Repertoire an Sportgeräten und Fahrgeräte auszuwählen. Dadurch können die SuS sich in verschiedenen koordinativen Bereichen ausprobieren und neue motorische Erfahrungen sammeln.

 

 

2.5.5. Spielehäuschen

In den großen Pausen stehen den Kindern auf dem Schulhof sportliche Kleingeräte zur Verfügung, um ihren Bewegungsdrang auszuleben. Durch eine eigene Schülerverwaltung wird die Ausleihe der Materialien (z.B. Pedalo, Springseile, Stelzen etc.) organisiert und getätigt.

 

 

 2.5.6. Pausengestaltung

Es wird großen Wert auf ein Schulgelände mit vielen motorischen Möglichkeiten und Anforderungen gelegt. Es befinden sich ein attraktives Klettergerüst, eine Bewegungslandschaft, Rutschen, ein Kletterturm und ein Bolzplatz auf dem Gelände.

 

2.5.7. Schule und Verein

Die Schule unterhält eine enge Zusammenarbeit mit den heimischen Vereinen, um den SuS ein breites Angebot zu unterbreiten und ihnen den Zugang zum Vereinssport zu erleichtern. Neben dem Pferdesportverein, dem Tennisverein, dem Tischtennisverein, gibt es auch Kooperation mit dem Turn- und Sportverein Gemünden im Bereich Fußball, Turnen und Bewegungsförderung.

 

2.6. Soziales Lernen

Das soziale Lernen hat an der Cornelia-Funke-Schule einen besonderen Schwerpunkt, wie man schon am Schulmotto „Miteinander – Füreinander“ erkennt.

 

Die Grundschule behandelt dieses Thema u.a. in der Methodenwoche, die für die ganze Schule jedes Jahr in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien stattfindet. Hier werden Regeln für das Verhalten in der Klasse, Strategien für eine gelingende Gruppenarbeit, Strategien zur Vermeidung von Konflikten u.v.m. gemeinsam mit den SuS erarbeitet.

 

Einen weiteren Förderschwerpunkt des sozialen Lernens findet man im Projekt „Stark bewegt“ des Landkreises Waldeck-Frankenberg, an dem die CFS teilnimmt.

 

 

2.6.1. Projekt: „Stark bewegt“

„Stark bewegt“ fördert die sozialen Fähigkeiten wie Team- und Konfliktfähigkeit, Toleranz, Zuverlässigkeit, Leistungsbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Durchhaltevermögen von Kindern durch jährliche Outdoor-Trainings ab dem Schulstart. Diese Trainings werden an einem Schulvormittag von zwei „Teamern“, die vom Landkreis-Waldeck-Frankenberg organisiert werden, geleitet. Der/die KlassenlehrerIn ist nur Beobachter.

 

Das Training hat positive Auswirkungen auf das Sozial-, Gesundheits- und Umweltverhalten, was zu einem leichteren Umgang mit den Anforderungen in Schule, Familie, Lebensalltag und später im Beruf führt.

 

Die SuS erlernen die wesentlichen demokratischen Grundprinzipien.

 

Der Klasse werden dabei Problemlöseaufgaben gestellt, die sie nur gemeinschaftlich bewältigen kann. Stärken, Schwächen, aber auch Konflikte und Störungen (z.B. Gewalt, Mobbing, etc.) werden in der Klassengemeinschaft besprochen. Veränderte Handlungsmöglichkeiten, um Probleme zu lösen und die Teamfähigkeit zu verbessern, werden entwickelt und auf alltägliche Situationen in der Schule übertragen.

 

November 2019


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