Schulordnung der Cornelia-Funke-Schule
Gemünden (Wohra)
Jede noch so kleine Gemeinschaft braucht Regeln, damit ein friedliches Miteinanderleben gewährleistet ist, erst recht eine so große Gemeinschaft wie unsere Schule. Friedlich miteinander auszukommen ist in der Schule nur dann möglich, wenn alle versuchen, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Es kann gelingen, wenn wir uns gegenseitig ernst nehmen und im täglichen Umgang mit anderen rücksichtsvoll sind.
Auch wenn alle den Willen haben, friedlich zu sein, werden doch Probleme auftauchen, die aber gelöst werden können. Deswegen gibt sich die Cornelia-Funke-Schule folgende Schulordnung:
Allgemeine Grundsätze
1.
▪ Mit dem Eintreffen vor Unterrichtsbeginn sowie nach jeder Pause gehen alle Schülerinnen und Schüler auf den Schulhof und warten dort auf ihren Aufstellplätzen auf den Unterrichtsbeginn. Die Sportgruppen warten auf ihre Lehrkraft am Südtor bzw. vor dem Treppenaufgang zur Bushaltestelle.
2.
▪ In den Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich auf den Schulhöfen auf.
▪ Die Schülerinnen und Schüler sind für die Ordnung an den Tischgruppen im Atrium selbst verantwortlich (s. Atriumsdienst für die Klassen 5-10).
▪ Der Unterricht beginnt pünktlich und wir begrüßen uns höflich. Jacken und
Kopfbedeckungen (Ausnahme: Kopfbedeckung aus religiösen Gründen) werden im Unterricht ausgezogen. Das Tragen von allzu freizügiger Kleidung (z.B. bauchfreie T-Shirts/Tops) und von Kleidung mit unangemessenen Symbolen und Aufschriften ist nicht erlaubt.
Regelungen auf den einzelnen Schulhöfen:
• Alle Schülerinnen und Schüler halten sich im Sichtbereich der Lehrkraft und im Bereich vor den Gebäuden auf.
• Der Bereich um die Mülltonnen und vor den Toiletten ist kein Aufenthaltsbereich.
• Es darf bei trockenem Wetter mit Softbällen gespielt werden (Die Sekundarstufe auf dem Nordhof, die Grundschule auf dem Südhof).
• Grasflächen sind nur bei trockenem Wetter nutzbar.
• Bolzplatz und Klettergerüst können nur mit Aufsicht besucht werden.
3. Schülerinnen und Schüler dürfen nur mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten das Schulgelände während der Unterrichtszeit verlassen. Dies gilt auch für die Mittagspause.
4. Für die Klassen 1 - 4 sind die Toiletten im Grundschulgebäude vorgesehen. Die Nordhoftoiletten sind von den Klassen 5 - 10 zu benutzen. Die Toilettenräume sind kein Aufenthaltsraum. Sie sind sauber zu halten. Die Türen vor den Toilettenräumen sind frei zu halten.
5. Jeder kümmert sich um Sauberkeit auf dem Schulgelände und in dem Schulgebäude. Müll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen und in den bereitstehenden Container getrennt zu entsorgen.
6. Wer Einrichtungsgegenstände (auch Pflanzen) beschädigt oder zerstört, ist zum Ersatz oder zur Wiederherstellung verpflichtet. Dies gilt auch für Arbeitsmittel (z.B. Schulbücher). Die von der Schule entliehenen Bücher sind einzubinden und pfleglich zu behandeln. Die Erziehungsberechtigten haften für beschädigte und verloren gegangene Bücher.
7. Das Kaugummikauen und Essen sind während des Unterrichts verboten, während der Arbeiten erlaubt (anschließend ordentliche Entsorgung).
8. Schulfremde Personen melden sich mit ihrem Anliegen im Sekretariat bzw. bei der Schulleitung an.
9. Außerdem gelten auf dem Schulgelände folgende Verbote:
▪ Rauchen/ Vapen
▪ Alkohol, Drogen und Waffen aller Art
▪ Jegliche Form von Gewaltanwendung (Schlagen, Mobbing, ..,)
▪ Jegliche Form des Spuckens
▪ Verunreinigungen durch Kaugummi u.a.
▪ Schneeballwerfen und Wasserspritzen
▪ Lärm während der Unterrichtszeit
▪ Fahrrad fahren – auch E-Roller oder andere Fortbewegungsmittel (Ausnahme: im Rahmen des Unterrichts)
▪ Koffeinhaltige Getränke (z.B.: „Energie-Drinks“, Cola, Mezzo-Mix…)
10. Handys, Smartwatches und alle transportablen elektronischen Geräte sind während des gesamten Schultages ausgeschaltet oder im Flugmodus/ lautlos in der Schultasche aufzubewahren (Ausnahme: im Unterricht unter Anleitung der Lehrkraft erlaubt).
11. In den Bereichen, die nicht zum Schulgelände gehören (Bushaltestelle, Bolzplatz, Klettergerüst, Weg zur Turnhalle) erwarten wir von allen Schülerinnen und Schülern sich ihrer Vorbildfunktion aller anderen Schülerinnen und Schülern gegenüber bewusst zu sein und sich entsprechend zu verhalten.
12. Beim Warten auf die Busabfahrt stehen alle Schülerinnen und Schüler bis zum Erscheinen ihres Busses auf dem Bürgersteig an der Bushaltestelle hinter den Betonquadern oder auf dem Schulgelände.
13. Wer nicht in der Betreuung angemeldet ist und nicht an der Hausaufgabenbetreuung oder am Ganztagsangebot teilnimmt, muss direkt nach Unterrichtsschluss nach Hause gehen, bzw. mit dem Bus nach Hause fahren.
14. Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle hochgestellt und die Klassen- bzw. Fachräume werden ordentlich verlassen.
Wenn jeder die einzelnen Punkte dieser Schulordnung beachtet, steht einem harmonischen Schulalltag nichts mehr im Wege!
Juni 2026