Schulordnung der Cornelia-Funke-Schule Gemünden

 

Jede noch so kleine Gemeinschaft braucht Regeln, damit ein friedliches Miteinanderleben gewährleistet ist, erst recht eine so große Gemeinschaft wie unsere Schule. Friedlich miteinander auszukommen ist in der Schule nur dann möglich, wenn jeder versucht, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, andere ernst nimmt und im täglichen Umgang mit anderen rücksichtsvoll ist.

Auch wenn jeder den Willen hat, friedlich zu sein, werden doch Probleme auftauchen, die aber gelöst werden können. Deswegen gibt sich die Cornelia-Funke-Schule folgende Schulordnung:


1.  Die GrundschülerInnen warten vor dem Unterricht auf ihren Aufstellplätzen.
Vor Unterrichtsbeginn halten sich die SchülerInnen der Klassen 5 bis10 vor ihren Klassen- bzw. Fachräumen auf. Die Sportgruppen warten auf ihre Lehrkraft am Südtor bzw. vor dem Treppenaufgang zur Bushaltestelle.

 

Bei bestimmten Wetterverhältnissen gilt der Beschluss der Gesamtkonferenz.

 

2.  In den Pausen halten sich die SchülerInnen grundsätzlich auf den Schulhöfen auf. Es gibt keine offene Pause.

  • Bei schlechten Witterungsverhältnissen können die SchülerInnen in den Klassenräumen bleiben, wenn eine Durchsage erfolgt.
  • Die Schultaschen können mit Pausenbeginn vor die Fach- bzw. Klassenräume gelegt werden.

Regelungen auf den einzelnen Schulhöfen:

  • Westhof
    • Die Spielgeräte können von den SchülerInnen der Klassen 1-6 genutzt werden.
    • Der Spielplatz darf nur bei grüner Ampelstellung genutzt werden.
    • Der Aufenthalt hinter dem Pavillon und der Garage ist verboten.
    • Das Ballspielen mit Softbällen ist erlaubt.
  • Südhof
    • Die Spielinsel darf nur von den Schülern der Klassen 1 bis 4 benutzt werden.
    • Der Südhof endet bei den Toiletten für die Klassen 1 bis 4.
    • Das Ballzielwerfen am Altbau ist erlaubt
    • Das Ballspielen mit Softbällen ist erlaubt.
  • Nordhof
    • Der Aufenthalt bei den Mülltonnen ist verboten.
    • Der Aufenthalt im Gebüsch und auf den Treppen ist verboten.
    • Das Basketballspiel im Bereich des Basketballkorbs ist erlaubt.
    • Die Treppe darf als Sitzgelegenheit benutzt werden, ohne diese zu blockieren.
  • Atrium
    • Der Aufenthalt im Atrium ist vor Unterrichtsbeginn nicht gestattet.
    • Das Atrium darf als Durchgang zu den Gebäuden A, B und dem Pavillon genutzt werden.
    • Die SchülerInnen sind für die Ordnung an den Tischgruppen selbst verantwortlich.
  • Bolzplatz
    • Der Bolzplatz darf nur nach Freigabe benutzt werden (s. Vertretungsplan).
    • Der Bolzplatz darf nur von den SchülerInnen genutzt werden, die aktiv Fußball spielen.

Auf allen Höfen ist das Hackisack-Spielen sachgerecht erlaubt.


3. SchülerInnen dürfen ohne schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht verlassen. Dies gilt auch für Freistunden und die Mittagspause.


4. Für die Klassen 1 bis 4 sind die Toiletten im Neubau vorgesehen. Die Nordhoftoiletten sind von den Klassen 5 bis 10 zu benutzen. Die Toilettenräume sind kein Aufenthaltsraum. Sie sind sauber zu halten. Der Aufenthalt vor den Toilettenräumen ist untersagt.


5. Jeder kümmert sich um Sauberkeit auf dem Schulgelände und in dem Schulgebäude. Müll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen und in den bereitstehenden Container getrennt zu entsorgen.


6. Wer Einrichtungsgegenstände beschädigt oder zerstört, ist zum Ersatz oder zur Wiederherstellung verpflichtet.


7. Das Kaugummikauen ist während des Unterrichts verboten, während der Arbeiten erlaubt, anschließende ordentliche Entsorgung.


8. Außerdem gelten auf dem Schulgelände folgende Verbote:

  • Rauchen,
  • Alkohol, Drogen und Waffen aller Art,
  • Jegliche Form von Gewaltanwendung (Schlagen, Mobbing, ..,),
  • Jegliche Form des Spuckens,
  • Verunreinigungen durch Kaugummi,
  • Schneeballwerfen,
  • Lärm während der Unterrichtszeit.

 

9. Handys und alle transportabelen elektronischen Geräte sind während des gesamten Schultages ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren.


10. Alle FahrschülerInnen halten sich aus Sicherheitsgründen bis zum Erscheinen ihres Busses auf dem Bürgersteig an der Bushaltestelle hinter der Absperrung oder auf dem Schulgelände auf.


Wenn jeder die einzelnen Punkte dieser Schulordnung beachtet, steht einem
harmonischen Schulalltag nichts mehr im Wege.

 

Stand: April 09